Wer Fahrgäste mit einem Taxi befördern möchte, der benötigt einen speziellen Taxiführerschein. Damit wird nachgewiesen, dass man nicht nur Auto fahren kann, sondern sich auch im Straßenverkehr zurecht findet und so in der Lage ist, den Kunden auf dem kürzesten Weg von einem Ort zum anderen zu bringen. Deshalb ist die Taxifahrausbildung unerlässlich, um in diesem Beruf tätig zu werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Besitz eines Führerscheins Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (maximal 4 Punkte)
- Positives medizinisches Gutachten
- Keine schwerwiegenden Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis
Dauer
Der Erwerb des Großen Personenbeförderungsscheins umfasst ca. 6 Monate inkl. Urlaub. Die tägliche Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden.
Lehrgangsinhalte u.a.
- Hauptverbindungsstraßen
– Straßen, Objekte, Plätze
– Rechte und Pflichten - Ortskunde
– Methodik
– Rechte und Pflichten - Praxis
Abschlüsse
- Großer P-Schein
- Zertifikat und Zeugnisse
Wie wird die Ausbildung finanziert?
Eine Finanzierung der Weiterbildung ist u.a. durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung möglich.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Anmeldung zur Infoveranstaltung
jeden Mittwoch um 14:30 Uhr
Wolfener Str. 32–34, Haus E (1. OG) | 12681 Berlin